Leistungen
Schneeräumdienst (auch für Nicht-Mitglieder )
Eigentümer und Mieter müssen die Gehwege werktags von 7 - 20 Uhr und an Sonn-und Feiertagen von 8 - 20 Uhr von Schnee befreien und bei Glätte streuen. Sand und Splitt sind erlaubt, jedoch kein Salz. Bei Abwesenheit muss für Vertretung gesorgt werden. In schneereichen Zeiten kann mehrmaliges Räumen erforderlich sein.
- Die Siedlergenossenschaft bietet allen Anwohnenden im Arbeitsgebiet der Genossenschaft einen Schneeräumdienst.
- Bitte beteiligen Sie sich, da ein wirtschaftlicher Betrieb des Schneeräumdienstes nur bei Beteiligung aller möglich ist.
- Stellen Sie sicher, dass der Gehweg vom Räumfahrzeug befahrbar ist. Bei zugeparkten Zufahrten und blockierten Gehwegen kann nicht geräumt werden.
- Nichtmitglieder zahlen € 75 für ein Einzelhaus und € 50 für ein Teilgrundstück, z.B. DHH
- Mitglieder zahlen € 50 für ein Einzelhaus und € 25 für ein Teilgrundstück.
Sterbekasse
- Im Todesfall wird ein Sterbegeld von €120 ausgezahlt.
- Der Beitrag bildet sich im Umlageverfahren basierend auf den Todesfällen im Vorjahr und beträgt in der Regel unter zehn Euro.
Eigenheimerverband
- Einzug des Beitrags für die Mitgliedschaft
- Leistungen sind auf der Homepage der EHV zu finden www.eigenheimerverband.de
- Maßgeschneiderte Gruppenversicherungen, Beratung, Zeitschrift, Vergünstigungen, und vieles mehr
Geräteverleih
Hochdruckreiniger, Betonmischmaschine, Biertisch-Garnituren uvm: Die Siedlergenossenschaft verleiht verschiedene Geräte. Mehr Informationen dazu in unseren Geräteverleih-Sonderseiten.
Gastwirtschaft
- Unsere Wirtschaft „Drei Linden“ bietet den Rahmen für Familienfeste und Parties
- Geselliges Beisammensein mit Nachbarn
Gemeinschaft
- Feste wie Maibaum Aufstellen
- Fasching und weitere Mottoparties
- Stärken der Gemeinschaft
- Geplante Senioren-Ausflüge