Geräteverleih Richtlinien
1. Einleitung
Die Siedlergenossenschaft besitzt einen Bestand an Geräten, die zum Verleih verfügbar sind. Die Geräte befinden sich im Gerätehaus auf dem Grundstück der Gaststätte Drei Linden in der Kulturheimstraße 36.
Verantwortlich für den Bestand und das Verleihverfahren ist der Gerätewart und dessen Vertreter.
2. Gerätewart
Gerätewart: Gerd Jakob, Kulturheimstr. 41, Tel 015228750464 (WhatsApp/Signal) oder 089/2718710, E-Mail: gerdjakob@yahoo.de
Der Gerätewart wird derzeit auch durch seine Ehefrau Verena Jakob vertreten, Tel 015228750463. Weitere Vertreter sind ggf. noch zu bestimmen.
3. Verleihverfahren, berechtigte Personen, Haftung
Für den Verleih berechtigte Personen sind Mitglieder der Genossenschaft und deren Familienmitglieder, sofern sie mit dem Mitglied im gleichen Haushalt wohnen. Außerdem kann der Verleih an Mieter der Siedlung zugehörigen Wohnungen erfolgen.
Der Verleih erfolgt im Beisein des Gerätewarts oder seiner Vertreter.
Der Verleih ist kostenlos und auf Vertrauensbasis. Das erspart weiteren Verwaltungsaufwand, insbesondere das Ausstellen von Rechnungen.
Der Gerätewart führt für jedes Gerät eine vorgefertigte Listem die zur Registrierung des Ausleihvorgangs dient. Es sollen Namen und Kontaktdaten der ausleihenden Person sowie die voraussichtliche Dauer eingetragen werden. Der Gerätewart wird die Liste nach jedem Eintrag digital scannen und archivieren. In der Zukunft kann ggf. geprüft werden ob der Einsatz verbesserter digitaler Registrierverfahren wie z.B. Scannen von Barcodes etc. sinnvoll erscheint.
Vorreservierung von Geräten ist grundsätzlich möglich. Verlängerung der Leihfrist ist ebenfalls möglich, jedoch nur wenn für den Zeitraum keine Vorreservierung vorliegt.
Für den Erhalt der Funktionstüchtigkeit der Geräte ist der Gerätewart verantwortlich. Der Gerätewart oder seine Vertreter geben bei Ausgabe der Geräte jeweils eine technische Einweisung. Bedienungsanleitungen sind vorhanden, mit Ausnahme von einigen Altbestandgeräten (Betonmischer, Leiter, Tischkreissäge). Es wird grundsätzlich erwartet, dass Geräte gereinigt und voll funktionstüchtig zurückgegeben werden. Andernfalls behält sich der Gerätewart das Recht vor die Berechtigung in Zukunft zu entziehen.
Die ausleihende Person haftet für eventuelle Schäden an Geräten, falls diese durch Missbrauch oder unsachgemäße Handhabung entstanden sind. Die Siedlergenossenschaft prüft im Einzelfall ob sie Kleinschäden übernehmen kann. Die Siedlergenossenschaft haftet nicht für entstandene Schäden am Objekt (Haus oder Einrichtung usw.) und ebenfalls nicht für Verletzungen die im Umgang mit dem Leihgerät entstanden sind.
Das Gerätehaus ist zunächst nur mit Schlüssel zugänglich. Über Schlüssel verfügt der Gerätewart und dessen Vertreter. In der Zukunft soll geprüft werden ob die Einführung von verbesserten digitalen Schließverfahren wie z.B. die Vergabe von Schlüssel-Codes sinnvoll erscheinen.
Autor: Gerd Jakob - Datum: 05.08.2025 - Version: 5.0